REGELUNG FÜR DIE NUTZUNG DER GANZJAHRESHÄUSER

  1. Gäste, die sich in den ganzjährigen Häusern der Ferienanlage aufhalten, werden gebeten, die Sicherheitsvorschriften und die Regeln für einen kultivierten Aufenthalt zu beachten.
  2. Die Hotelübernachtung dauert von 16:00 bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
  3. Voraussetzung für eine vollständige Reservierung ist die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30% der Übernachtungskosten innerhalb der im Reservierungsbestätigung angegebenen Frist. Den Restbetrag für den gebuchten Aufenthalt ziehen wir 7 Tage vor der Ankunft ein. Der Preis für den Aufenthalt ist im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts nicht rückerstattbar.
  4. Im Falle eines Wunsches, den Aufenthalt über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu verlängern, bitten wir um Mitteilung des Bedarfs vor Ende der Hotelübernachtung.
  5. Der Gast der Ferienanlage trägt die volle materielle Verantwortung für alle Arten von Schäden und Zerstörungen an den Einrichtungsgegenständen im Haus, die durch sein Verschulden oder das Verschulden von Besuchern verursacht wurden.
  6. Die Reservierung ist gleichbedeutend mit der Kenntnisnahme und Akzeptanz der Regelung der Ferienanlage.
  7. Für den Komfort der Erholenden gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.
  8. Es ist verboten, offenes Feuer zu verwenden, Tabak zu rauchen, eigene Geräte wie Elektrogrills, Heizgeräte oder Heizstäbe zu benutzen sowie Fische in den Häusern zu braten. Alle Gäste werden gebeten, keine Grills auf den Terrassen der Häuser anzuzünden.
  9. Wir übernehmen keine Verantwortung für Gegenstände, die in den Häusern oder in parkenden Autos zurückgelassen werden.
  10. Autos dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen geparkt werden. Der Parkplatz für Gäste ist kostenlos.
  11. Hunde sind auf dem Gelände des Resorts nur mit gültigem Impfzeugnis erlaubt.
  12. Hundehalter sind verpflichtet, Tierkot zu beseitigen.
  13. 13.Die Anwesenheit von Tieren darf den Aufenthalt anderer Gäste im Resort nicht stören oder deren Sicherheit gefährden.
  14. Aufgrund der Holzkonstruktion des Hauses sind die Brandschutzvorschriften zu beachten; offenes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  15. Bei Anmerkungen und Beschwerden bezüglich der Servicequalität, der Funktionsweise von Geräten und der Ausstattung der Ferienanlage , der Sauberkeit und Ordnung, wird der Gast gebeten, einen Mitarbeiter des Resorts darüber zu informieren.
  16. In Angelegenheiten, die in dieser Regelung nicht geregelt sind, gelten entsprechend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Gesetz über touristische Dienstleistungen.
  17. Der Eintritt in die Ferienanlage-Gelände ist gleichbedeutend mit der Akzeptanz der Bestimmungen der Regelung sowie der Vorschriften für Gesundheitsschutz und Brandschutz.


VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Durchführung des Buchungsprozesses, zur Klärung von Umständen eines möglichen Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltende Rechtsvorschriften sowie zur Bearbeitung möglicher Reklamationen verarbeitet. Gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/ EG (DSGVO) informieren wir darüber, dass: Der Verantwortliche für die im Buchungsprozess erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne der geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften ein Einzelunternehmen ist, die Handels- und Dienstleistungsfirma ………

Buchhaltungsbüro - Otus, ul. Wielka Odrzańska 21/1, Szczecin - Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Finanzdokumenten, insbesondere Einkaufs- und Verkaufsrechnungen - Buchführung

Personenbezogene Daten

  1. Für den Buchungsprozess / die Ausstellung eines Verkaufsdokuments werden personenbezogene Daten des Gastes erhoben. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch notwendig für die Durchführung des Buchungsprozesses..
  2. Der Gast hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
Verpflichtungen des Verantwortlichen
  1. 1.Der Verantwortliche stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten des Gastes nicht an Dritte weitergegeben werden und wird in diesem Bereich die notwendigen Maßnahmen ergreifen und sein Wissen und seine Erfahrung nutzen, um diese Zusicherung zu erfüllen.
  2. 2.Der Verantwortliche behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten an autorisierte Stellen (Auftragsverarbeiter) sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere Stellen wie: Systeme zur Durchführung von Online-Zahlungen und Empfangssoftware.
  3. Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Informationen, die zur Durchführung des Buchungsprozesses erhalten wurden, zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft.
Schlussbestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten Der Verantwortliche ist berechtigt, Änderungen an den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Insbesondere kann er die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wenn:
  1. eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an zwingende gesetzliche Vorschriften oder an Änderungen der Rechtsvorschriften erforderlich ist, die den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen;
  2. eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Empfehlungen, Auslegungen, Urteile, Beschlüsse oder Entscheidungen von öffentlichen Behörden oder gerichtlichen Entscheidungen erforderlich ist, die den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen;
  3. eine Erweiterung oder Änderung der Funktionalität des Buchungsprozesses erforderlich ist.